Verkaufsbedingungen

1.- DEFINITIONEN


Für die Zwecke dieses Vertrags:


1.1. „KOBALT“ bezieht sich auf Kobalt Languages, SL, ein Unternehmen mit Sitz in Plaça Josep Maluquer in Salvador 3-4, 2. Etage, 08401 Granollers (Spanien), versehen mit CIF-Nummer B-65668238.


1.2. „Der Kunde“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die KOBALT mit Dienstleistungen beauftragt.


1.3. „Die Parteien“ beziehen sich für die Zwecke dieser Vereinbarung auf KOBALT und den Kunden.


1.4. „Der Vertrag“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen KOBALT und dem Kunden. Er umfasst das Serviceangebot und die allgemeinen Vertragsbedingungen sowie alle von den Parteien später vereinbarten Änderungen.


1.5. „Das kommerzielle Angebot“ ist das Dokument, das dem Kunden zusammen mit diesen allgemeinen Vertragsbedingungen zugesandt wird. Darin sind die von KOBALT zu erbringenden Dienstleistungen und/oder die zu liefernden Produkte sowie die übrigen spezifischen Vertragsbedingungen definiert und abgegrenzt.


2.- DIENSTLEISTUNGEN VON KOBALT


2.1. Die im kommerziellen Angebot beschriebenen Dienstleistungen werden von KOBALT gemäß der Erfahrung und Professionalität des Unternehmens und unter Anwendung seiner eigenen und exklusiven Methodik erbracht. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu bestimmen, ob ihr Umfang seinen Erwartungen entspricht.


2.2. KOBALT übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Vorschriften, die den Kunden gegebenenfalls in Bezug auf diese Dienstleistungen binden.


2.3. Die vom Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen durch KOBALT bereitgestellten Informationen werden als korrekt, wahrheitsgemäß und vollständig verstanden. KOBALT unterzieht sie keinem Verifizierungs- oder Kontrollverfahren.


3.- PRODUKTE


Die Produkte sind das greifbare Ergebnis, zu dessen Lieferung sich KOBALT ggf. im kommerziellen Angebot auf der Grundlage der vom Kunden vorgegebenen Richtlinien verpflichtet hat.
Solche Produkte gelten als vom Kunden gemäß dem im kommerziellen Angebot festgelegten Annahmeverfahren angenommen. Ist kein solches Verfahren vorgesehen, gelten die Produkte als angenommen, (i) wenn seit ihrer Lieferung 30 Tage vergangen sind und der Kunde KOBALT ihre Nichtannahme oder die Feststellung von Fehlern oder Mängeln nicht mitgeteilt hat oder, (ii) wenn der Kunde sie produktiv nutzt.


4.- VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN


Der Kunde verpflichtet sich zu Folgendem:


4.1. Der Kunde stellt alle Informationen und Materialien, die für die angemessene Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung des Produkts erforderlich sind, entweder schriftlich – durch Lieferung spezifischer Elemente wie Logo, Firmenimage etc. – zur Verfügung, oder indem er KOBALT den direkten Zugriff auf diese Elemente mit allen von den Parteien vereinbarten Mitteln ermöglicht.


4.2. Der Kunde bestätigt, dass er über alle Lizenzen, gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte, Berechtigungen oder Einwilligungen Dritter für die Dokumente und/oder Materialien verfügt, die er KOBALT zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Der Kunde ist allein verantwortlich für mögliche Verletzungen dieser Verpflichtungen und befreit KOBALT ausdrücklich von Ansprüchen Dritter.


5.- VERTRAULICHKEIT


5.1. Beide Parteien verpflichten sich dazu, die Informationen und Unterlagen über die andere Partei, von denen sie aufgrund der Ausführung dieses Vertrags Kenntnis erlangt haben, mit Ausnahme derjenigen, die für die Erfüllung des Auftrags wesentlich sind, nicht offenzulegen und auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln.


5.2. Beide Parteien vereinbaren, die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf ihr Personal und sogar Dritte zu ergreifen, die möglicherweise Zugang zu diesen Informationen und Unterlagen haben, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, die Gegenstand dieser Klausel ist. Diese Maßnahmen dürfen in ihrer Gesamtheit nicht weniger schützend sein als die Maßnahmen, die zum Schutz der Vertraulichkeit von eigenen vergleichbaren Informationen anwendet werden, und dürfen in keinem Fall unter einem angemessenen Schutzniveau liegen.


5.3. Die bei der Verwendung vertraulicher Informationen festgelegten Einschränkungen gelten nicht für Informationen, die:


(i) der Öffentlichkeit zugänglich sind oder sein werden, vorausgesetzt, dass dies nicht auf einen Verstoß gegen eine in diesem Dokument festgelegte Verpflichtung zurückzuführen ist, oder


(ii) von einem Dritten erworben wurde, der keine Verpflichtung zur Vertraulichkeit in Bezug auf die Informationen hat.


5.4. Ungeachtet des Vorstehenden hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde verlangt wird oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.


5.5. Ebenso kann KOBALT unbeschadet des Vorstehenden bereitgestellte Dienstleistungen und/oder Produkte für seine derzeitigen und potenziellen Kunden als Hinweis auf seine Berufserfahrung anführen.


5.6. Die in diesem Dokument festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten zeitlich unbefristet.


6. SCHUTZ VON PERSONENBEZOGENEN DATEN


In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte sowie der Verordnung (EU) 2016/679 und ihrer Durchführungsbestimmungen verpflichtet sich KOBALT ZU Folgendem:
a. Nur auf die persönlichen Daten von Kunden und anderen natürlichen Personen, die mit dem Kunden in Verbindung stehen, zuzugreifen, wenn dieser Zugriff zur Erfüllung der unter diesen Vertrag fallenden Dienstleistungen erforderlich ist.


b. Die persönlichen Daten, zu denen das Unternehmen Zugang hat, einzig und allein zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu verwenden.


c. Alle Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Integrität der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, sowie in Zukunft alle Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die durch die Gesetze und Vorschriften zur Wahrung der Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Integrität bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sind.


d. Die personenbezogenen Daten, zu denen das Unternehmen Zugang hat, in keinem Fall an Dritte weiterzugeben, auch nicht zum Zwecke ihrer Aufbewahrung. Die durch diese Klausel für KOBALT festgelegten Verpflichtungen gelten auch für externe und interne Mitarbeiter sowie für Subunternehmer, weshalb KOBALT alle notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um ihre Einhaltung zu gewährleisten.


7.- FINANZIELLE VERPFLICHTUNG


7.1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, KOBALT als Gegenleistung für die erbrachten Dienstleistungen und/oder gelieferten Produkte den im kommerziellen Angebot angegebenen Betrag zu den dort festgelegten Bedingungen zu zahlen.


8.- VERTRAGSDAUER


Dieser Vertrag tritt an dem im kommerziellen Angebot angegebenen Datum in Kraft und hat die darin angegebene Dauer, die mit dem Liefertermin der vertraglich vereinbarten Arbeiten zusammenfällt.


9.- VERTRAGSAUFLÖSUNG


Dieser Vertrag kann aus folgenden Gründen als aufgelöst angesehen werden:


9.1.- Normalerweise: nach Lieferung der vertraglich vereinbarten Arbeiten und Zahlung der entsprechenden Gegenleistung.


9.2.-. Außerordentlich: 


9.2.1.- Auf Wunsch des Kunden, wenn dieser auf die vertraglich vereinbarten Leistungen verzichten möchte; in diesem Fall muss er KOBALT dennoch den vereinbarten Gesamtbetrag zahlen.


9.2.2.- Aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, kann KOBALT diesen Vertrag in den nachstehend aufgeführten Fällen kündigen, die lediglich der Orientierung dienen und nicht einschränkender Natur sind:


a. Der Kunde wird für zahlungsunfähig erklärt, bestätigt schriftlich, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder er befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder einem ähnlichen Verfahren in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung;


b. Bei Nichtzahlung eines Betrags durch den Kunden, zu dem er aufgrund dieses Vertrags verpflichtet ist; 


c. Bei Verheimlichung relevanter Informationen durch den Kunden, die KOBALT aufgrund dieses Vertrags zur angemessenen Erbringung der Dienstleistung und/oder Lieferung von Produkten zur Verfügung gestellt werden müssen.


9.2.3.- Auf Wunsch des Kunden im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung durch KOBALT, es sei denn, höhere Gewalt macht es unmöglich, einige oder alle Dienstleistungen ganz oder teilweise zu erbringen bzw. das im kommerziellen Angebot aufgeführte Produkt/die im kommerziellen Angebot aufgeführten Produkte unter optimalen Bedingungen zu liefern.


10.- VERSCHIEDENES


10.1. Gültigkeit der Vertragsklauseln: Die Nichtigkeit einer der in diesem Vertrag enthaltenen Klauseln führt nicht zu einer Aufhebung der anderen Klauseln. Diese bleiben für die Parteien gültig und anwendbar.


10.2. Widersprüchliche Bedingungen: Besteht ein Widerspruch zwischen den Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen und dem Inhalt des kommerziellen Angebots, so hat letzteres Vorrang.


11.- ANWENDBARE GESETZGEBUNG UND GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag ist kommerzieller Natur; er unterliegt spanischem Recht und für alle Streitigkeiten, die in Bezug auf seine Gültigkeit, Ausführung, Einhaltung oder Auflösung entstehen können, unterwerfen sich die Parteien unter Verzicht auf ihre jeweilige Gerichtsbarkeit und jede andere möglicherweise zuständige Gerichtsbarkeit ausdrücklich den Handelsgerichten und Gerichtshöfen von Barcelona.